Bau von privaten Photovoltaikanlagen
Bau von privaten Photovoltaikanlagen
Was sollten Sie beachten?
Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, dass 80% des Bruttostromverbrauchs bereits bis zum Jahr 2030 aus erneuerbaren Energien gedeckt werden sollen.
Was sich zunächst nur als fernes Ziel und fiktive Zahl darstellt, verlangt von allen Akteuren große Anstrengungen.
So sehen sich immer mehr Hauseigentümer veranlasst, über die Installation von PV-Anlagen auf ihren Dächern nachzudenken. Das ist politisch so gewollt und jede kWh zählt.
Wichtig ist aber, einige Dinge zu beachten. Auch hier gilt wie so oft im Leben: Gut gedacht ist nicht gleich gut gemacht.
Alle Erzeugungsanlagen – unabhängig von ihrer Größe - müssen beim zuständigen Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Die Meldepflicht obliegt in jedem Fall dem Eigentümer.
Erzeugungsanlagen größer 600 W (Wechselrichterleistung) sind durch den Netzbetreiber zu genehmigen und dürfen ohne diese Genehmigung nicht installiert oder in Betrieb genommen werden.
Erzeugungsanlagen dürfen nur an Kundenanlagen angeschlossen werden, die nach der gültigen Norm VDE AR-N 4100 errichtet sind.
Mini-PV-Anlagen bis 600 W
Damit auch Wohnungsmieter sowie Betreiber von kleineren Bezugsanlagen an der Energiewende teilhaben können, wurde diese Anlagenform geschaffen.
Für diese Anlagen wurde vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) ein vereinfachtes Anmeldeverfahren erstellt.
Bei den kleinen, sogenannten Balkonanlagen müssen Anlagenbetreiber nicht so viele Hürden meistern.
Diese Anlagen dürfen, mit Genehmigung des Vermieters oder Hauseigentümers, nach Überprüfung der vorhandenen Installationsanlage, durch eine Elektrofachkraft, mit geringen Auflagen selbst installiert und betrieben werden. Genauere Angaben dazu finden Sie auf unseren Anmeldeformularen.
Grund der Anlagenbegrenzung auf max. 600 W Wechselrichterleistung ist eindeutig die Sicherheit. Die in der Regel nach VDE AR-N 4100 installierten Kundenanlagen sind für den Bezug von Elektroenergie für diverse Verbraucher wie Kühlschrank, Toaster oder Waschmaschine errichtet. Um eine Gefährdung für Mensch und Installationsanlage zu vermeiden, wurden die Anlagen auf diese Leistung begrenzt. Genaue Regelungen finden Sie in der Norm VDE AR-N 4105.
Auf Grund Ihrer Anmeldung beim örtlichen Netzbetreiber setzt dieser sich mit Ihnen in Verbindung, um einen eventuellen Zählertausch (Zweirichtungszähler – Bezug und Einspeisung - falls noch nicht vorhanden) zu veranlassen. Ohne die richtige Messeinrichtung findet keine korrekte Abrechnung des Bezuges von Strom aus dem öffentlichen Netz statt und das zieht vertragliche Konsequenzen mit Ihrem Stromlieferanten nach sich, die vermeidbar sind.
Die Überschusseinspeisung in das Versorgungsnetz des Netzbetreibers wird bei diesen Anlagen nicht vergütet.
Das Anmeldeformular finden Sie auf der Homepage der ASCANETZ GmbH unter:
https://www.ascanetz.de/sites/pdf/DB_steckerfertigeEA_ASCANETZ_GmbH_2019-07.pdf
Anlagen über 600 W – 25 kW Anschlussleistung
Anlagen größer 600 W müssen nach der Planung und VOR Beginn der Bauarbeiten in jedem Fall beim örtlichen Netzbetreiber zur Bearbeitung, Prüfung des Messkonzepts und Festlegung des Netzanschlusspunktes eingereicht werden. Diese Anlagen sollten von speziell qualifizierten PV-Errichterfirmen geplant werden. Die Installation sowie der Anschluss an das Netz des Netzbetreibers dürfen nur von einem zugelassenen Elektroinstallationsunternehmen durchgeführt werden. Der Netzbetreiber erhält mit Antragstellung die Möglichkeit, bestimmte Auflagen an den Anschluss der Anlage an das öffentliche Netz zu stellen. Im schlimmsten Fall verweigert der Netzbetreiber nach der Errichtung der Anlage ohne Antrag den Anschluss an das öffentliche Stromnetz. Das produziert nur Ärger und Verdruss bei allen Beteiligten.
Letztlich dient dieses Verfahren der Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit, denn jede größere Anlage wird Strom in das öffentliche Netz einspeisen.
Oft sichern die Errichterfirmen zu, sämtliche Anmeldungen im Auftrag des Kunden zu übernehmen. Versichern Sie sich, dass dies auch wirklich in Ihrem Sinn erfolgt ist. Haftbar für etwaige Schäden ist immer der Eigentümer, nicht der Errichter der Anlage.
Nach Fertigstellung der Anlage ist der Errichter verpflichtet, dem Netzbetreiber einen Termin zum Zählerwechsel anzuzeigen. Zu diesen Termin sind eine Fertigmeldung sowie ein Inbetriebnahmeprotokoll für die neue PV-Anlage zu überreichen. Der Netzbetreiber, in Aschersleben die ASCANETZ GmbH, nimmt alle Einspeiseanlagen mit dem Errichter gemeinsam in Betrieb.
Für Anlagen über 25 kW- 100kW: Hier gelten zusätzlich Redispatchauflagen, Norm VDE- AR N 4105
Für Anlagen über 100 kW: Hier gelten Redispatch und Direktvermarktung, Norm VDE- AR N 4105
Für Anlagen größer 125 kW : Anschluss an das Mittelspannungsnetz, Norm VDE-AR N 4110
Für alle Anlagen gilt:
Innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme sind sämtliche Anlagen beim Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur anzumelden. Auch das ist Sache des Eigentümers der Anlage!
Sprechen Sie außerdem dringend die Installation einer Erzeugungsanlage mit Ihrer Gebäudeversicherung ab. Manche Versicherungen sehen in einer PV-Anlage auf dem Dach ein erhöhtes Risiko (Brandschäden usw.). Wenn die Anlagen nicht ausreichend oder gar nicht versichert sind, bleiben Sie möglicherweise im Schadensfall auf Ihren Kosten sitzen, weil Ihre Versicherung von der Installation keine Kenntnis hatte.
Im Netzgebiet der ASCANETZ GmbH senden Sie Ihre Anfragen oder Unterlagen bitte an:
antrag.einspeisung@ascanetz.de
Alle notwendigen Formulare finden Sie auf der Homepage ASCANETZ GmbH unter www.ascanetz.de