Gas
Als regionaler Anbieter für Gas versorgen wir private Haushalte und Unternehmen in und um Aschersleben mit Gas zu günstigen Konditionen, zuverlässig und serviceorientiert. Profitieren Sie neben unserer jahrzehntelangen Erfahrung auf dem Energiemarkt auch von unseren kundenorientierten Serviceleistungen.
Wir beraten Sie auch gern persönlich bei der Suche nach einem passenden Tarif.
Unsere Gastarife
ANSPRECHPARTNER FÜR
GAS
Für allgemeine Fragen zum Tarif:
Karina Trümpler
- 03473 / 87 67 220
- E-Mail senden
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GAS
Für Fragen zur technischen Umsetzung:
Hardy Pries
- 03473 / 87 67 315
- E-Mail senden
Tarif der Grundversorgung für Haushaltskunden
Die Preise dieses Tarifs entsprechen den Allgemeinen Preisen für die Versorgung von Haushaltskunden im Sinne des § 3 Nr. 22 EnWG im Rahmen der Grundversorgung aus dem Niederdrucknetz durch die Stadtwerke Aschersleben GmbH. Das Entgelt errechnet sich aus dem jährlichen Grundpreis und dem Arbeitspreis für jede abgenommene Kilowattstunde (kWh).
Allgemeinen Preisen für die Versorgung von Haushaltskunden im Sinne des § 3 Nr. 22 EnWG im Rahmen der Grund- und Ersatzversorgung aus dem Niederdrucknetz durch die Stadtwerke Aschersleben GmbH.
* Preisbestandteile: siehe Preisblatt
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Der ermäßigte Umsatzsteuersatz auf Fernwärme- und Erdgaslieferungen wird mit Ablauf des 31.03.2024 enden. Ab dem 01.04.2024 gilt dann für netzgebundene Erdgas- und Wärmelieferungen wieder der reguläre Umsatzsteuersatz von 19%. Die entsprechend korrigierten Preisblätter finden Sie hier. Die SWA wenden bei der Abrechnung der Umsatzsteuer in 2024 das s.g. Stichtagsmodell an. Demnach gilt der Steuersatz zum Ablesezeitpunkt für den gesamten Jahresverbrauch. Wenn also im Dezember 2024 abgelesen wird, unterliegt das gesamte Jahr 2024 dem Regelsteuersatz von 19%. Das entspricht dem Vorgehen im Jahr 2022, als bei der Senkung auf 7% im Oktober die Lieferung für das gesamte Jahr 2022 zum verminderten Umsatzsteuersatz abgerechnet wurde. Durch die Weitergabe der Umsatzsteueränderung entsteht kein Sonderkündigungsrecht. Ein Anpassung der Abschlagshöhe ab den 01.04.2024 ist nicht erforderlich, da mit der Jahresabrechnung 2023 die Abschlagsbeträge für das Jahr 2024 bereits mit einem Steuersatz von 19% berechnet wurden.
Datenblatt zum Tarif gültig ab 01.04.2024
Tarif der Ersatzversorgung
Tarif der Ersatzversorgung mit Erdgas aus dem Niederdrucknetz von Haushaltskunden in der Kernstadt von Aschersleben (Netz der ASCANETZ GmbH).
Die Preise dieses Tarifes entsprechen den Allgemeinen Preisen für die Ersatzversorgung mit Erdgas für Letztverbraucher die Haushaltskunden im Sinne des § 3 Nr. 22 Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) sind und im Rahmen des § 38 EnWG aus dem Niederdrucknetz durch die Stadtwerke Aschersleben GmbH versorgt werden. Dieses gesetzliche Schuldverhältnis endet, wenn die Energielieferung auf der Grundlage eines Energieliefervertrages des Kunden erfolgt, spätestens aber drei Monate nach Beginn der Ersatzversorgung. Eine Ersatzversorgung über diesen Zeitraum hinaus ist gesetzlich nicht möglich.
Das Entgelt errechnet sich aus dem jährlichen Grundpreis und dem Arbeitspreis für jede abgenommene Kilowattstunde (kWh).
* Preisbestandteile: siehe Preisblatt
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Der ermäßigte Umsatzsteuersatz auf Fernwärme- und Erdgaslieferungen wird mit Ablauf des 31.03.2024 enden. Ab dem 01.04.2024 gilt dann für netzgebundene Erdgas- und Wärmelieferungen wieder der reguläre Umsatzsteuersatz von 19%. Die entsprechend korrigierten Preisblätter finden Sie hier. Die SWA wenden bei der Abrechnung der Umsatzsteuer in 2024 das s.g. Stichtagsmodell an. Demnach gilt der Steuersatz zum Ablesezeitpunkt für den gesamten Jahresverbrauch. Wenn also im Dezember 2024 abgelesen wird, unterliegt das gesamte Jahr 2024 dem Regelsteuersatz von 19%. Das entspricht dem Vorgehen im Jahr 2022, als bei der Senkung auf 7% im Oktober die Lieferung für das gesamte Jahr 2022 zum verminderten Umsatzsteuersatz abgerechnet wurde. Durch die Weitergabe der Umsatzsteueränderung entsteht kein Sonderkündigungsrecht. Ein Anpassung der Abschlagshöhe ab den 01.04.2024 ist nicht erforderlich, da mit der Jahresabrechnung 2023 die Abschlagsbeträge für das Jahr 2024 bereits mit einem Steuersatz von 19% berechnet wurden.
Datenblatt zum Tarif gültig ab 01.04.2024
Sondervertrag Ascania Erdgas
Erdgastarif für die Versorgung innerhalb der Kernstadt von Aschersleben als auch für die Region.
Dann bieten wir Ihnen unseren Sondervertrag ASCANIA Erdgas an.
* Preisbestandteile: siehe Preisblatt
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Sondervertrag Ascania Erdgas Fix 2023
Erdgastarif für die Versorgung innerhalb der Kernstadt von Aschersleben als auch für die Region.
Stabile Erdgaspreise bis 30.06.2025 sichern!
Dann bieten wir Ihnen unseren Sondervertrag ASCANIA Erdgas Fix 2023 an.
* Preisbestandteile: siehe Preisblatt
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Versorgungsbedingungen
Installateure GAS und WASSER
LSW Lüftung - Sanitär Wärmetechnik GmbH
Ausweisnr.: ASCANETZ 01
Adresse:
Wilhelm-Trumann-Str 3
06449 Aschersleben
Tel.: 03473-2258651
Verantw. Fachmann: Andreas Peter (Installationsmeister)
Zulassung: Gas / Wasser
Ulrich Koch Heizung - Sanitär
Ausweisnr.: ASCANETZ 05
Adresse:
Zollberg 65
06449 Aschersleben
Tel.: 03473-921818
Verantw. Fachmann: Ulrich Koch (Installationsmeister)
Zulassung: Gas / Wasser
Manfred Burdinski
Heizung - Gas - Sanitär GmbH
Ausweisnr.: ASCANETZ 07
Adresse:
Auf dem Graben 19
06449 Aschersleben
Tel.: 03473-806278
Fax: 03473-926328
Verantw. Fachmann: Manfred Burdinski (HLS-Meister)
Zulassung: Gas / Wasser
Lutz Oberländer
Klempner und Installateurbetrieb
Ausweisnr.: ASCANETZ 09
Adresse:
Lange Reihe 11
06449 Aschersleben
Tel.: 03473-914910
Fax: 03473-914909
Mobil: 01716542262
Verantw. Fachmann: Tim Oberländer (Installateurmeister)
Zulassung: Gas / Wasser
MERTENS Heizung - Lüftung - Sanitär
Ausweisnr.: ASCANETZ 10
Adresse:
Walkmühlenweg 50
06449 Aschersleben
Tel.: 03473-2927
Fax: 03473-914713
Mobil: 01716501312
Verantw. Fachmann: Ralf Mertens (Gas-Wasser-Meister)
Zulassung: Gas / Wasser
Rudi Wenzel Sanitär- und Heizungstechnik
Ausweisnr.: ASCANETZ 11
Adresse:
Fallerslebener Weg 2
06449 Aschersleben
Tel.: 03473-807531
Verantw. Fachmann: Tom Schneider (Gas-Wasser-Meister)
Zulassung: Gas / Wasser
Schlichtung
Zur Beilegung von Streitigkeiten nach § 111a EnWG kann ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass Sie sich an unser Unternehmen gewandt haben und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde.
Unser Unternehmen ist zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren der Schlichtungsstelle Energie verpflichtet.
Schlichtungsstelle Energie e. V.
Friedrichstr. 133
10117 Berlin
Telefon: 030 / 275 724 0 - 0
Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de
E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de