Unsere Service-Garantien
Die 10 goldenen Regeln
1.
Wir kennen uns
Unsere Geschäfte sind individueller als es scheint. Darum sollten Sie als unser Kunde wissen, wer sich um Ihre Belange kümmert. Für uns ist es eine Selbstverständlichkeit, dass Sie uns persönlich kennen. Wir sind für Sie da und in Ihrer Heimatstadt für Sie erreichbar.
2.
Ein Anruf genügt
Gerade am Telefon sollen Sie als unser Kunde spüren, dass wir Sie und Ihre Fragen, Probleme, Bedürfnisse ernst nehmen und den Wert Ihrer Zeit respektieren. Dazu gehört, dass Sie freundlich begrüßt und umgehend verbunden werden. Sollte Ihr Ansprechpartner einmal nicht erreichbar sein, rufen wir auch kurzfristig zurück.
Unter unserer Service-Hotline 03473 / 923535 sind wir jeden Tag für Sie da. Hier erreichen Sie uns rund um die Uhr.
3.
Antwort auf Ihre Post in nur 5 Tagen
Wir leiten Ihre Post, Mails oder Faxe umgehend an den zuständigen Bearbeiter weiter. Innerhalb von 5 Arbeitstagen erhalten Sie eine Antwort auf Ihre Fragen. Dies gilt auch für die Zusendung von Vertragsunterlagen oder Angeboten. Sollte eine abschließende Bearbeitung eines Vorganges einmal in dieser Frist nicht möglich sein, erhalten Sie selbstverständlich einen Zwischenbescheid.
4.
Persönliches Gespräch hat Vorrang
Wenn uns unsere Kunden persönlich zu sprechen wünschen, so richten wir das ein. Den Terminwunsch unserer Kunden erfüllen wir möglichst umgehend. Wenn es erforderlich sein sollte, bei Ihnen vor Ort, in unserer Verwaltung – wie es Ihnen am liebsten ist, selbstverständlich auch nach Feierabend.
5.
24 Stunden erreichbar
Eine sichere Versorgung unserer Kunden ist uns wichtig. Deshalb sind wir das ganze Jahr rund um die Uhr für Sie da. Sollte tatsächlich eine Versorgungsunterbrechung oder Störung auftreten, sind wir unter unserer Service-Hotline 03473 / 923535 immer erreichbar – zu jeder Tages- und Nachtzeit, 365 Tage im Jahr.
6.
Zeit hat mehr Wert als Geld
Wir gehen gewissenhaft mit Ihrer Zeit um. Dazu gehören Pünktlichkeit und Verlässlichkeit. Wir betrachten es als ein Gebot der Höflichkeit, die Zeitplanung unserer Kunden zu respektieren und jeden Termin verlässlich einzuhalten. Sollte es einmal nicht möglich sein, einen vereinbarten Termin einzuhalten, rufen wir Sie an.
7.
Für jeden das passende Produkt
Ob Haushalt, Gewerbetreibender oder Großabnehmer – Sie alle können unsere Angebote, unseren Service und unser Know-how nutzen.
Wir haben nicht nur marktgerechte Preise für Strom, Gas, Fernwärme und Trinkwasser, sondern unsere Versorgung ist sicher und individuell. Und außerdem gibt es noch viele weiterführende Dienstleistungen und Service rundum. Lassen Sie sich überzeugen. Wir beraten Sie gern.
8.
Besser werden ist Prinzip
Wir nehmen berechtigte Kritik gern an. Denn nur so können wir Fehler entdecken und diese in Zukunft vermeiden. Sie als unser Kunde sollten nicht zögern, eine Reklamation oder Beschwerde sofort und ohne Umschweife zu äußern. Wir garantieren Ihnen eine umgehende Klärung. Nutzen Sie einfach unser Online-Kontaktformular!
9.
Wir helfen Ihnen beim Energiesparen
Nur Ihr Lieferant von Strom, Gas, Fernwärme und Trinkwasser zu sein, ist uns zu wenig.
Wir helfen Ihnen auch, Energie effizient einzusetzen.Dafür bieten wir Ihnen zahlreiche Zusatzleistungen und Informationen.Wir beraten Sie gern auch, um Ihnen Entscheidungen im Vorfeld eines Hausbaus, der Umstellung Ihrer Heizung, der Optimierung Ihres Strombezuges oder ähnlichem zu erleichtern. Viele hilfreiche Tipps zum Thema Energiesparen finden Sie hier!
Fragen Sie gern nach.
10.
365 Tage freundlich und zuvorkommend
Die Stadtwerke Aschersleben GmbH bietet Energie und Service in Ihrer Stadt Aschersleben.
Wir legen großen Wert auf hilfsbereites und vertrauensvolles Miteinander. All unsere Mitarbeiter und Service-Partner weisen sich aus und helfen Ihnen bei Fragen und Problemen gern weiter.
Fachbegriffe
Allgemeine Tarife sind öffentlich bekannt gegebene Preisstellungen von Stromversorgungsunternehmen für Haushalte sowie gewerbliche Betriebe. Das Energiewirtschaftsgesetz räumt jedermann den Anspruch auf Belieferung mit elektrischer Energie zu diesen Tarifen aus dem Niederspannungsnetz ein.
Energieversorgungsunternehmen haben für die Gebiete, in denen sie die allgemeine Versorgung von Letztverbrauchern durchführen, sogenannte Allgemeine Bedingungen und Allgemeine Tarife für Versorgung in Niederspannung (oder Niederdruck bei der Gasversorgung) öffentlich bekannt gegeben und zu diesen Bedingungen und Tarifen jedermann an ihre Versorgungsnetze anzuschließen und zu versorgen.
Der (Haus-)Anschlusskostenbeitrag wird vom Kunden für die Errichtung oder Erweiterung seines Netzanschlusses an den Netzbetreiber gezahlt. Neben dem Anschlusskostenbeitrag gibt es den Baukostenzuschuss, der die Kosten des vorgelagerten Netzes deckt.
Dies ist das Entgelt je verbrauchter Einheit an elektrischer Arbeit in Euro pro Kilowattstunde (EUR/kWh). Das gesamte Arbeitsentgelt ergibt sich aus der verbrauchten Energie multipliziert mit dem Arbeitspreis.
Der BKZ ist der vom Anschlussnehmer einmalig zu übernehmende Anteil an den Investitionskosten für die Errichtung (Neuanschluss), Erweiterung und/oder Verstärkung (Leistungserhöhung) von Verteilungsanlagen.
Eine Anlage zur gemeinsamen Bereitstellung von Wärme und Strom. Als Brennstoff kommen Gas, Öl und feste Brennstoffe zum Einsatz. Üblicherweise werden BHKW-Anlagen im Leistungsbereich bis 10 MW (elektrische Leistung) eingesetzt. Sie verwenden Technologien wie Verbrennungsmotoren, Brennstoffzellen oder kleine Gasturbinen, deren nutzbare Abwärme direkt in einem Wohn- Gewerbe- oder Industrieobjekt eingesetzt oder in ein Wärmenetz eingespeist wird.
Technologie zur dezentralen Energieerzeugung. In Brennstoffzellen wird über eine chemische Reaktion von Wasserstoff und Sauerstoff direkt elektrische Energie erzeugt. Die Größe und damit die Leistung der Brennstoffzelle ist sehr variabel, sie können für die elektrische Versorgung von Kleingeräten bis hin zum elektrischen Antrieb von Kraftfahrzeugen eingesetzt werden.
In einer Dampfturbine treibt unter hohem Druck stehender heißer Wasserdampf das Schaufelrad der Turbine an. Die im Dampf gespeicherte Energie wird in Bewegungsenergie der rotierenden Turbine umgewandelt. Beim Durchströmen der Turbine entspannt sich der Dampf, sein Druck und seine Temperatur nehmen ab, sein Volumen vergrößert sich. Bei der technischen Ausführung von Dampfturbinen werden mehrere Turbinenstufen hintereinander gekoppelt und bilden den Hoch-, Mittel- und Niederdruckteil. Die Laufräder moderner Dampfturbinen bestehen im Wesentlichen aus vielen propellerartigen Schaufelblättern, zwischen denen starre Leiträder dafür sorgen, dass der heiße Dampf jeweils im günstigsten Anströmwinkel auf die Laufschaufeln des Läufers geleitet werden. Strömt der heiße Dampf in die Turbine, so breitet er sich in Richtung des geringsten Drucks aus.
Heizanlage in der vor allem in der Niedertarif-Zeit Speichermedien wie Wasser, Öl oder spezielle Steinarten durch elektrische Widerstandsheizung erwärmt werden. Bei der Stromerzeugung entstehen hohe Umwandlungsverluste und Schadstoffemissionen. Von der eingesetzten Primärenergie gehen ca. 65% bereits im Kraftwerk als Abwärme verloren. Häufig sind ältere Elektrospeicherheizungen mit Asbestplatten versehen, die Asbestbelastungen zur Folge haben können.
Fernwärme ist eine leitungsgebundene Energie zur Wärmeversorgung von Kunden und wird über Wärmeverteilnetze zugeführt. Die Wärme wird zentral in einem Heizkraftwerk oder Heizwerk erzeugt und über das Energiemedium Heizwasser oder Dampf übertragen. Fernwärme dient zur Raumheizung, Wassererwärmung oder als Prozesswärme für Produktionszwecke. Da beim Verteilen hohe Verluste auftreten, muss Fernwärme verbrauchernah erzeugt werden. Bei sehr geringer Entfernung spricht man von Nahwärme.
Der Grundpreis dient dazu die Kosten für die Lieferbereitschaft, die Messeinrichtung (Zähler und Zubehör), die Verbrauchsmessung (Ablesung) sowie die Rechnungsstellung und das Inkasso abzudecken. Es wird pro Monat oder Jahr, zumeist aber taggenau abgerechnet. Der Bereitstellungspreis ergibt sich aus den Kosten der Bereitstellung des elektrischen Stromes für den Verbraucher, der Verrechnungspreis wird aus der Art des Stromzählers und des weiteren Zubehörs des Stromversorgers an der Übergabestelle an den Endverbraucher ermittelt.
Der Leistungspreis ist das Entgelt je Einheit der vertraglich abzurechnenden Leistung (z. Bsp. €/kW * Jahr) für eine bestimmte Zeitspanne, üblicherweise ein Kalenderjahr.
Heizsystem, bei dem die Energiezufuhr und die Wärmeabgabe zu verschiedenen Zeiten erfolgen und in der Zwischenzeit die Heizenergie in meist thermischer Form gespeichert wird. Die Energiezufuhr erfolgt bei einer Nachtstromspeicherheizung in der Nacht und es wird dann für den Tagesbedarf gespeichert. Da der Strombedarf in den Nachtstunden geringer ist als am Tage, können für den Strombedarf der Nachtspeicherheizungen spezielle günstige Tarife in Anspruch genommen werden.
Jeder Kunde muss mit dem Netzbetreiber einen Energieliefervertrag, einen Netzanschlussvertrag und einen Netznutzungsvertrag abschließen.
Der Netzanschlussvertrag regelt die Einzelheiten der Errichtung und des Gebrauchs des unmittelbaren Anschlusses des Kunden an das öffentliche Netz. Vertragspartner ist der Anschlussnehmer, in der Regel der Grundstückseigentümer oder der Mieter / Pächter. Er ist vom Netznutzungsvertrag zu unterscheiden.
Im Netznutzungsvertrag sind das Netznutzungsentgelt und alle technischen und sonstigen Bedingungen der Netznutzung geregelt, die nicht im Netzanschlussvertrag vereinbart werden.
Rechnungserklärungen
Falls Sie Fragen zu Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung haben können Sie unsere Rechnungserläuterungen nutzen. Sollten gewisse Fragen dennoch nicht geklärt sein, stehen Ihnen unsere Kundenberater gern zur Verfügung.