Wärmeversorgung

...damit es Zuhause gemütlich wird

Kaffe am Fenster

Wärme

Unsere Fern- und Nahwärmekonzepte sind bestens auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten.

Unser Wärmetarif

Mitarbeiterbild

ANSPRECHPARTNER FÜR
FERNWÄRME

Für allgemeine Fragen zum Tarif:

Karina Trümpler

Mitarbeiterbild

ANSPRECHPARTNER FÜR
FERNWÄRME

Für Fragen zur technischen Umsetzung:

Henning Seidig

FERNWÄRMETARIF 2025

Allgemeiner Fernwärmetarif.

Große Teile der Stadt Aschersleben werden von SWA mit umweltfreundlicher Fernwärme versorgt. Über die Möglichkeiten eines Anschlusses und der Preise beraten wir Sie gern. Für die Lieferungen und Leistungen der Stadtwerke Aschersleben GmbH zur Versorgung mit Wärme gilt der folgende Tarif.

Der Tarif setzt sich zusammen aus dem Arbeitspreis für die gelieferte Wärmemenge und dem von der Wärmemenge unabhängigen Zonenpreis für die von der Stadtwerke Aschersleben GmbH bereitgestellte Leistung.

Downloads

FERNWÄRMETARIF 2024

Allgemeiner Fernwärmetarif.

Große Teile der Stadt Aschersleben werden von SWA mit umweltfreundlicher Fernwärme versorgt. Über die Möglichkeiten eines Anschlusses und der Preise beraten wir Sie gern. Für die Lieferungen und Leistungen der Stadtwerke Aschersleben GmbH zur Versorgung mit Wärme gilt der folgende Tarif.

Der Tarif setzt sich zusammen aus dem Arbeitspreis für die gelieferte Wärmemenge und dem von der Wärmemenge unabhängigen Zonenpreis für die von der Stadtwerke Aschersleben GmbH bereitgestellte Leistung.

Downloads

Der ermäßigte Umsatzsteuersatz auf Fernwärme- und Erdgaslieferungen wird mit Ablauf des 31.03.2024 enden. Ab dem 01.04.2024 gilt dann für netzgebundene Erdgas- und Wärmelieferungen wieder der reguläre Umsatzsteuersatz von 19%. Die entsprechend korrigierten Preisblätter finden Sie hier. Die SWA wenden bei der Abrechnung der Umsatzsteuer in 2024 das s.g. Stichtagsmodell an. Demnach gilt der Steuersatz zum Ablesezeitpunkt für den gesamten Jahresverbrauch. Wenn also im Dezember 2024 abgelesen wird, unterliegt das gesamte Jahr 2024 dem Regelsteuersatz von 19%. Das entspricht dem Vorgehen im Jahr 2022, als bei der Senkung auf 7% im Oktober die Lieferung für das gesamte Jahr 2022 zum verminderten Umsatzsteuersatz abgerechnet wurde. Durch die Weitergabe der Umsatzsteueränderung entsteht kein Sonderkündigungsrecht. Ein Anpassung der Abschlagshöhe ab den 01.04.2024 ist nicht erforderlich, da mit der Jahresabrechnung 2023 die Abschlagsbeträge für das Jahr 2024 bereits mit einem Steuersatz von 19% berechnet wurden.

Datenblatt zum Tarif gültig ab 01.04.2024

Versorgungsbedingungen

Schlichtung

Die SWA GmbH nimmt für die Bereiche Trinkwasserversorgung und Fernwärmeversorgung am Verbraucherstreitbeilegungsverfahren teil.

Zur Beilegung von Streitigkeiten, die Verbraucherverträge im Bereich Trinkwasser- und Fernwärmeversorgung betreffen, kann ein Schlichtungsverfahren bei der (bundesweiten Allgemeinen) Verbraucherschlichtungsstelle beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Verbraucherservice unseres Unternehmens angerufen wurde und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde.

Den Antrag auf Durchführung eines Schlichtungsverfahrens können Verbraucher über die Webseite www.verbraucher-schlichter.de stellen. Auf dieser Webseite können auch die Verfahrens- und die Kostenordnung eingesehen werden. Hier erhalten Sie einen Überblick über die Kontaktdaten:

Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V.

Straßburger Straße 8
77694 Kehl am Rhein

Telefon: 07851 / 795 98 83
Internet: www.verbraucher-schlichter.de
E-Mail: mail@verbraucher-schlichter.de